Die arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung nach dem berufgenossenschaftlichen Grundsatz G 26.3 hat die Aufgabe festzustellen, ob bei der untersuchten Person gesundheitliche Bedenken gegen das Tragen von Atemschutzgeräten der Gruppe 3 bestehen.Die Untersuchung selbst kann nur von einem hierfür durch die Berufsgenossenschaft ermächtigten Arzt/Ärztin durchgeführt werden. Dieser Untersuchung muss sich jeder Atemschutzgeräteträger in der Regel aller 3 Jahre auf sich nehmen.
G 26.3 Untersuchung 2010
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Die Untersuchung nach G 26.3 aus arbeitsmedizinischer Sicht